Keine Abgeltungssteuer auf Riester Rente und Rürup Rente Produkte

Date: 11 Jan 2009 Comments: 0

Die Abgeltungssteuer gilt nun seit Anfang des Jahre 2009 in Deutschland. Die Abgeltungsteuer gilt aber nicht für staatlich geförderte Altersvorsorgen wie die Riester Rente und wie auch die Rürup Rente.

Im Jahr 2009 kann man nun 68% der Einzahlungen in die Rürup Rente bis zu einen Einzahlungshöchstbetrag von bis zu 20.000 Euro steuerlich geltend machen.

Jedes Jahr steigt der % der Einzahlungen die man geltend machen kann um 2% bis zum Jahre 2025, wo man dann 100% der Einzahlungen bis zu Höchsbetrag steuerlich geltend machen kann.